April 2016 - Feb 2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen Landpension Sonnenseite
1.) Das Vertragsverhältnis kommt zwischen der Landpension Sonnenseite und dem Gast durch die Bestätigung einer Buchung seitens der Landpension Sonnenseite bzw. durch Annahme eines Angebotes der Landpension Sonnenseite durch den Gast zustande.2.) Die Landpension Sonnenseite kann eine Anzahlung verlangen.3.) Das bestehende Vertragsverhältnis kann von dem Gast durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung bis zu 6 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn, so ist kein Ausfallgeld, bis zu 2 Wochen vorher 30 % des vereinbarten Gesamtpreises und bei späteren Kündigungen 70 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen.4.) Die Landpension Sonnenseite ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn höhere Gewalt die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht.5.) Die Landpension Sonnenseite verpflichtet sich die gebuchten Zimmer ab 15 Uhr zur Verfügung zu stellen.6.) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10 Uhr, kann die Landpension bis 13 Uhr 50 %, ab 14 Uhr 100 % des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen. 7.) Durch den Gast oder seine Angehörigen beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände der Zimmer oder Inventar der Landpension Sonnenseite , müssen vom Gast gemeldet und ersetzt werden .8.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.